Menu
Bungis Bungalows Seeseite Blau Rot Gross

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienhaus Vermietung (Ticketverkauf weiter unten nach § 11)

Stand: 01.01.2024

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (im Folgenden Gast genannt) und dem Eigentümer, der Ferienwohnungen temporär zur entgeltlichen Nutzung überlässt (im Folgenden Anbieter genannt), und/oder weitere Leistungen und Lieferungen (im Folgenden auch Leistungen genannt) erbringt.

§ 1 Rechtsgrundlagen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Ferienwohnungen sowie alle für den Gast vom Anbieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (Beherbergungsvertrag). Alle Leistungen und Lieferungen werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

Die Anwendung etwaiger Geschäftsbedingungen des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, deren Anwendung ist mit dem Anbieter schriftlich vereinbart.

(2) Die mit dem Gast geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gehen den gesetzlichen Bestimmungen vor; zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Gast und dem Anbieter finden im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Mit der Buchungsanfrage, die mündlich, in Text-, Schrift- oder elektronischer Form erfolgen kann, bietet der Gast dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung, aller ergänzenden Angaben auf der Website des Anbieters, und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an.

(2) Der Beherbergungsvertrag und/oder ein Vertrag über sonstige Lieferungen und Leistungen kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme); die Antragsannahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss erhält der Gast eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung.

(3) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(4) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

(5) Die Unter- oder Weitervermietung der (zu) überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als zu Zwecken der Ferienunterkunft ist ausgeschlossen, es sei denn, Anbieter und Gast haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

(6) Die Ferienwohnung darf ausschließlich von dem in der Anmeldung angegebenen Personen und maximal mit 4 Personen genutzt werden. Eine Überbelegung, Aufbettung sowie der Empfang von eigenen Gästen ist nicht gestattet! Eine Überbelegung ohne Absprache wird pauschal mit einem Entgelt von 200,00 EUR berechnet. Das Aufstellen von Zelten ist Verboten!

(7) Die Ferienwohnung ist wie vorgefunden wieder zu übergeben. Das bedeutet, dass alles wieder an seinem Platz steht und das Geschirr gespült wurde.

(8) Das aufstellen von Zelten ist verboten! Durch das Aufstellen von Zelten stirbt der daruter liegende Rasen ab. Hierfür wird ein Schadenersatz von pauschal 100,00 EUR berechnet.

§ 3 Leistungen

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagten Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektiv empfundene Qualität der Ausstattung.

(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen und Lieferungen geltenden Preise des Anbieters bzw. die mit ihm vereinbarten zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.

(3) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Eine Überbelegung ohne Absprache wird pauschal mit einem Entgelt von 200,00 EUR berechnet.

§ 4 Preise, Zahlung, Aufrechnung, Kaution

(1) Der vereinbarte Preis für die Überlassung der Ferienwohnung sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen sind nach Buchung mit 30% Anzuzahlen. Der Restbetrag ist Gebührenfrei vier Wochen vor Reisebeginn zu entrichten. Bei Buchung innerhalb von vier Wochen vor Anreise, bitten wir um sofortige Überweisung.

(2) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 10 Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für die vereinbarten Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.

(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

(4) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters und nur insoweit aufrechnen, als die Forderungen auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

(5) Bei der Schlüsselübergabe am Anreisetag ist der Anbieter berechtigt, eine Kaution zu verlangen. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Kaution € 100,-. Die Kaution darf per EC-Karte mit Geheimzahl bezahlt werden. Die Kaution sichert die Erfüllung der Pflichten des Gastes zur Schlüsselrückgabe, zum Schadensersatz bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf. nicht oder nicht ordnungsgemäß aufgeräumtem Objekt (Der Müll ist auf dem Müllplatz zu entsorgen, der Kühlschrank zu leeren und das Haus Besenrein zu hinterlassen). Der Anbieter ist berechtigt, entsprechende Einbehalte an der Kaution vorzunehmen. Soweit keine Verrechnung mit der Kaution wegen Ansprüchen vorgenommen wird, erfolgt die Abrechnung und Rückzahlung spätestens 6 Tage nach Belegungsende. Im Falle entsprechender Einbehalte bleiben Ihnen sämtliche Einwendungen gegen den Grund und die Höhe des Anspruchs, für den der Einbehalt vorgenommen wird, vorbehalten.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)

(1) Ein Rücktrittsrecht des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag (vertragliches Rücktrittsrecht) ist grundsätzlich ausgeschlossen; Abs. 2 bleibt unberührt. Der vereinbarte Preis ist daher auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt; dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

(2) Der Gast kann von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn, es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.

(3) Für den Fall, dass der Gast nach Maßgabe von Abs. (2) berechtigt ist, vom Vertrag zurück zu treten, schuldet der Gast einen Bruchteil des vereinbarten Preises wie folgt:

bei Storno bis zum 61. Tag vor vereinbartem Anreisetag – 0 % des Leistungspreises
bei Storno bis zum 42. Tag vor vereinbartem Anreisetag – 30 % des Leistungspreises
bei Storno bis zum 35. Tag vor vereinbartem Anreisetag – 50 % des Leistungspreises
bei Storno bis zum 28. Tag vor vereinbartem Anreisetag – 80 % des Leistungspreises
bei Storno 28 Tage vor vereinbartem Anreisetag - 100 % des Leistungspreises

Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.

(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(5) Bezahlt der Gast nicht seine Anzahlung oder später die Restzahlung zum gesetzten Termin oder Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 19.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Es gelten die Stornierungsbedingungen gemäß § 5 Abs. 1. Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungs-gebühr in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen.

(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(7) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.

a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,

c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Zwecken als Ferienunterkunft genutzt wird,

d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.

(8) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.

§ 6 Haftung; Erlöschen und Verjährung von Ansprüchen

(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes, einschließlich von Wertgegenständen, haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der § 701 BGB. Sollte der Anbieter gleichwohl insoweit aus Rechtsgründen haften, bestimmt sich seine Haftung nach §§ 702, 702a BGB.

(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

(4) Erlöschen und/oder Verjährung von Ansprüchen des Gastes und/oder des Anbieters bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 7 An- und Abreise, Schlüsselübergabe, Verspätete Räumung, Schlüsseldienst

(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 18.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.

(2) Ist die Anreise in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 8:00 vereinbart und findet in dieser Zeit statt, wird ein Aufschlag in Höhe von 40,00 Euro erhoben.

(3) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

(4) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt (Allgemeine Aufräumarbeiten) und Besenrein zur Verfügung zu stellen. Das Geschirr ist zu spülen bzw. den Geschirrspüler anstellen bzw. zu leeren. Sollte dies nicht vom Gast erledigt worden sein wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von EUR 39,00 (netto) erhoben.

Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt: a) 50% des Übernachtungspreises bei einer Räumung nach 10.30 Uhr aber vor 13.00 Uhr; b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises bei einer Räumung nach 13.00 Uhr. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

(5) Die Räumung gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür und Fenster zu kontrollieren sowie das Ausstellen der Heizung.

(6) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

(7) Lassen Gäste Ihren Schlüssel im Haus, verlieren den Schlüssel und kommen nicht mehr ins Haus so hat der Gast zu versuchen Bungis telefonisch zu erreichen (es gibt keine Gewähr für die Erreichbarkeit). Im Notfall muß ein Schlüsseldienst angerufen werden. Sollte Bungis erreichbar sein und konnte die Tür öffnen so fallen pauschale Gebühren an, die Kosten für den Schlüsseldienst und alle folge Kosten der Türöffnung trägt der Gast. Die Pauschalen Kosten betragen für Türöffnungen: bis 22.00 Uhr 35,00 EUR und nach 22.00 Uhr 65,00 EUR.

§ 8 Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.

(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Sollte eine Weitervermietung aufgrund des Verstoßes gegen das Rauchverbot nicht oder nur verzögert möglich sein, so hat der Gast den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

(5) Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.

(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

(8) Bei Bungis im Feriendorf gilt Schrittgeschwindigkeit!

§ 9 Parkplatzschäden

(1) Wird dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz auf einem Parkplatz des Anbieters zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Anbieters besteht nicht.

(2) Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Anbieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits.

§ 10 Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummer werden von dem Anbieter elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; das gleiche gilt im Hinblick auf die Abänderung des Schriftformerfordernisses.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist 16247 Joachimsthal, Deutschland.

(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, 16247 Joachimsthal, Deutschland.

(5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen. Aus der Veröffentlichung auch im Internet folgt nicht, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritten zur Nutzung oder Abänderung überlassen werden. Die Verfolgung von Verletzungen des Urheberrechts bleibt vorbehalten.

(6) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

weiterlesen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ticketverkauf Bungis Adventure Golf und Peter Pans Indoor

Stand: 01.01.2023

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) von:

Bungis Adventure Golf & Peter Pans Indoor

Angermünder Str. 20 & Töpfer Str. 47

16247 Joachimsthal

1 Geltungsbereich: Bungis erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Bungis ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von Bungis (www.bungis.de). Widerspricht der Kunde den Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgerecht, so ist Bungis berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

2 Vertragsangebot: VertragsschlussDer Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Bungis oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden bedarf. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebotes oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden gelten als neues Angebot. Ein Vertrag kommt ebenfalls durch eine, über die Webseite von Bungis (www.bungis.de), getätigte verbindliche Buchung oder verbindliche Buchungsanfrage zustande.

3 Vertragsgrundlagen: Sofern Bungis ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden über sein momentan bestehendes Unternehmen, Angaben über beabsichtigte Veranstaltungstermine und/oder die fachlich funktionalen Aspekte dessen Grundlagen. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung von Bungis wirksam.

4 Lieferung / Leistungen: Bungis behält sich das Recht vor, die Lieferungen und Leistungen im Rahmen technischen Fortschritts zu verbessern. Der Kunde wird die zur Verfügung gestellten Gegenstände pfleglich behandeln und Schäden nach Nutzung unverzüglich melden. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung der Mission Rooms oder Adventure Golf Session beruhen, stellt der Kunde Bungis frei.

5 Preise und Zahlungen: Bungis ist berechtigt, die Preise jederzeit ohne Vorankündigung zu erhöhen. Die Preise sind Festpreise. Im Verzugsfall ist Bungis berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Bungis stellt seine Leistungen unmittelbar in Rechnung. Rechnungen an Firmen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

6 Haftung: Die Nutzung jedes gebuchten Erlebnisses erfolgt auf eigene Gefahr! Bungis haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Bungis beruhen. Für andere Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, haftet Bungis unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertrags- zwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

7 Datenschutz: Bungis speichert die Daten Ihrer Kunden für Werbezwecke ihrer Kunden! Eine gesondert bereitgestellte Datenschutzerklärung gemäß der neuen DSGVO liegt zur Ansicht bereit.

8 Stornierung, Wiederruf, Verspätungen, Ausfall: Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) § 312 b BGB Abs. 3 Nr. 6, sind termingebunde Buchungen im Bereich Freizeitgestaltung von einem Widerruf, auch dem bekannten 14tägigen Widerrufsrecht bei Online (Fernabsatz) Geschäften, ausgenommen. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen. Getätigte Buchungen können demnach nicht kostenfrei storniert werden und der Kaufpreis wird – im Falle eines Ausfalls, einer Reduzierung der Teilnehmer oder nicht Erscheinens – in voller Höhe fällig bzw. nicht zurückerstattet.Der Besucher ist für sein pünktliches Erscheinen verantwortlich. Eventuelle Verspätungen können, ohne Erstattung oder Reduzierung des Kaufpreises, von der geplanten Dauer des Events abgezogen werden. Dies gilt auch bei Verspätungen aufgrund der Verkehrslage, des Wetters oder aufgrund von höherer Gewalt. Erscheinen Teilnehmer berauscht, können sie vom Erlebnis ausgeschlossen werden. Gebuchte Erlebnisse werden in diesem Falle voll berechnet! Ist der Golfplatz wegen Dauerregen oder ähnlichen Gründen geschlossen, wird der Gast hierüber per Mail informiert mit der Möglichkeit der Umbuchung. Eine Erstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen. Jedes Ticket kann bis 2h vor Beginn, jederzeit schriftlich per Mail umgebucht werden. Eine Umbuchung/ ein neuer Termin kann nur im Jahr der Erstbuchng stattfinden!

9 Schlussbestimmungen: Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn auch der Kunde Vollkaufmann ist, Joachimsthal. Für Bungis auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN- Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechtes. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zwecke der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

weiterlesen